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BehördenSprachportal7 Min. · B1 · Lesen

Kurzparkzone Linz-Innenstadt

Neue Parkregeln und das digitale Parkpickerl.

  • das Parkpickerl — Bewohnerparkausweis (AT)
  • die Kurzparkzone — Bereich, in dem man nur kurz parken darf
  • der Bankomat — Geldautomat (AT)

Magistrat Linz, Abteilung Verkehr

Ab 2. Mai gilt in der Innenstadt (innerhalb des Rings) die Kurzparkzone montags bis freitags 8–18 Uhr, samstags 8–12 Uhr. Höchstdauer 90 Minuten. Bezahlen: App „LinzPark“ oder Ticketautomat. Münzen und Bankomatkarte am Automat, die App akzeptiert nur Kreditkarte.

Bewohnerinnen mit Hauptwohnsitz im Ring beantragen das digitale Parkpickerl unter linz.at/parken. Gebühr 72 Euro pro Jahr, zweites Auto 120 Euro. Das Pickerl gilt nicht in der Landstraße zwischen Taubenmarkt und Mozartkreuzung, dort bleibt die Höchstdauer 30 Minuten für alle.

Wer ohne Ticket steht, zahlt 36 Euro, Einspruch binnen 14 Tagen beim Magistrat, Stiege 3. Falsch abgestellte E-Scooter werden ab 7 Uhr eingesammelt; Abholung gegen 20 Euro im Bauhof Bindermichl, Öffnung Mi 14–16 Uhr.

Nachtparken bleibt frei. Reisebusse dürfen nur am Bahnhofsvorplatz halten, nicht in der Herrenstraße.

Aufgaben

Lies den Text in Ruhe, dann beantworte die Fragen.

1.Wie lange darf man in der Kurzparkzone höchstens stehen?
2.Was akzeptiert die App LinzPark?
3.Was kostet das Pickerl für ein zweites Auto?
4.Wo holt man einen eingesammelten E-Scooter ab?
5.Wann ist Parken ohne Ticket erlaubt?